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Technische-Infos-Normen

EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Unsere Produkte bieten verlässliche Sicherheit – und erfüllen selbstverständlich die in der seit 21. April 2018 gültigen Verordnung EU (2016/425) festgeschriebenen Standards für persönliche Schutzausrüstung (PSA). Dazu gehört auch, dass für jedes PSA-Produkt eine EU-Konformitätserklärung vorliegen muss.

Die jeweils aktuellen Konformitätserklärungen für unsere Produkte und Datenblätter können Sie hier herunterladen.

Wichtig: Ab April 2019 dürfen nur noch Waren in Verkehr gebracht werden, die der neuen PSA-Verordnung entsprechen. Persönliche Schutzausrüstung, die nach der alten Richtlinie zertifiziert und vor April 2019 in Verkehr gebracht wurde, darf auch danach noch bis April 2023 verkauft und eingesetzt werden.

Um Ihnen und Ihren Kunden größtmögliche Transparenz zu bieten, haben wir bei unseren Artikeln das Herstellungsdatum (mit Herstellungsmonat / Jahr) ergänzt und durch folgendes Piktogramm gekennzeichnet:

Baumusterprüfungen
Eine weitere Neuerung betrifft die Baumusterprüfungen. Für PSA der Risikokategorien II und III wird die Gültigkeit der EUBaumusterprüfbescheinigung zukünftig auf fünf Jahre befristet. Die Risikokategorie III wurde zudem um fünf Produktgruppen erweitert und muss weiterhin jährlich überwacht werden.