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GEHÖRSCHUTZ

Allgemeine Informationen zum Gehörschutz



Geeigneter Gehörschutz muss ab einem Lärmpegel von 80 dB zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 dB ist dieser auch zu tragen. Lärmpegel müssen auf das in der Praxis niedrigste vertretbare Niveau gesenkt werden.



Beispiele für die Höhe des Lärms in dB:

Flüstern:

normales Gespräch:

Bohrhammer:

Rennsport:

Motorsäge:

Düsenmotor:

30 dB

60 dB

100 dB

110 dB

115 dB

140 dB


SNR-Wert (Signal to Noise Ratio) in db = Dämmvermögen in Dezibel dB(A), um wieviel der Lärm reduziert wird.


Beispiel:
Arbeit mit Meißelhammer 105 dB 105 dB–28 dB (Gehörschutzstöpsel) = Dämmung auf 77 dB reduziert


Ziel der Lärmdämmung sollte mit geeignetem Gehörschutz unter 80 dB liegen.



Normen:

EN 352-1:

EN 352-2:

Gehörschützer; Allgemeine Anforderungen; Teil 1: Kapselgehörschützer

Gehörschützer; Allgemeine Anforderungen; Teil 2: Gehörschutzstöpsel



weitere Unterteilung in 3 Werte:

H-Wert:

M-Wert:

L-Wert:

Schalldämmungswert für hochfrequente Geräusche

Schalldämmungswert für mittelfrequente Geräusche

Schalldämmungswert für tieffrequente Geräusche



Der SNR-Wert ergibt sich aus diesen 3 Werten und bildet daraus das Mittel in dB. Je höher dieser Wert, desto besser die Schalldämmung und somit die Schutzwirkung.