• Neue Verordnung für Persönliche Schutzausrüstung

    Am 21. April 2018 tritt die neue PSA-Verordnung EU (2016/425) in Kraft und ersetzt die alte PSA-Richtlinie 89/686 EWG. Die neue Verordnung ist ab diesem Zeitpunkt verbindlich anzuwenden. Der Gesetzgeber hat den Herstellern und dem Handel jedoch eine Übergangszeit bis April 2023 eingeräumt, um auf die neuen Anforderungen reagieren zu können.

    Wir als Hersteller sind nun gefordert und müssen zukünftig jeder PSA eine EU-Konformitätserklärung beifügen. Alternativ kann in der, dem Artikel beigefügten, Gebrauchsinformation darauf verwiesen werden, wo diese zu finden ist.

    Hier finden Sie eine relevante Information aus unserem Hause als PDF-Datei.

    Neue PSA-Verordnung (pdf-Dokument, 1 Seite, 0,1 MB).

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