Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Unseren VL widersprechenden
Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten
Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen hiermit
ausdrücklich.
1.3 Machen wir in einem Einzelfall von den uns zustehenden
Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die
Zukunft verbunden.
1.4 Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht
berührt.
2.
Vertragsabschluß
2.1
Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Unsere Angaben über Maße, Gewichte,
Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge, die mit der
Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang stehen, dienen lediglich der
Beschreibung der Produkte und sind weder als Beschaffenheitsangabe, als
Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung einer Eigenschaft noch als
Abgabe einer Garantie zu verstehen.
2.3 Rechtzeitige und ordnungsgemäße
Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.4 Unser Mindest-Nettowarenwert pro
Auftrag beträgt 100,00 EURO.
3.
Preise
3.1
Unsere Preise verstehen sich ab Lager in EURO zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei
Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3 Bei Geschäften mit Unternehmern
gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise;
3.4 Bei
Geschäften mit Unternehmern sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die
für den vereinbarten Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben oder
der Lieferant seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat.
3.5 Die
Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht
zurück.
4. Lieferung
und Gefahrtragung
4.1
Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Lieferdaten (Liefertermine und
Lieferfristen) sind unverbindlich. Lieferverzug setzt schriftliche Mahnung des
Vertragspartners voraus. Andere Rechte des Vertragspartners als Rücktritt nach
angemessener Fristsetzung, insbesondere also Ansprüche auf Ersatz eines
Verzugsschadens, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Nichteinhaltung der
Lieferfrist von uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet worden
ist.
4.3 Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung
des Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen
Transportmittel ab unserem Lager oder Werk.
4.4 Versenden wir die Ware auf
Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken,
wie auch das Zeitrisiko, auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum
Bestimmungsort für ihn oder „frachtfrei" erfolgt.
4.5 Wir haben das Recht zur
Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien mit und
ohne Umladung.
4.6 Der Abschluss einer Versicherung, insbesondere
Transportversicherung, ist Sache des Vertragspartners. Wir sind berechtigt, den
Transport für Rechnung des Vertragspartners zu versichern.
4.7 Wir wählen
Verpackung, Versandart und Versandweg nach unserem pflichtgemäßen Ermessen aus;
die Verpackung wird gesondert berechnet.
4.8
Rücksendungen lassen wir grundsätzlich aus Kostengründen abholen. Bitte haben
Sie Verständnis, dass die Annahme von Unfreilieferungen abgelehnt wird. Fordern
Sie uns bitte zur Abholung auf.
5.
Leistungshindernisse
5.1
Der Vertragsabschluß erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr- und
Ausfuhrlizenzen sowie sonstigen erforderlichen behördlichen
Genehmigungen.
5.2 Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen wir
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, die
Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der
Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertrage ganz oder
teilweise zurückzutreten, ohne dass unser Vertragspartner uns gegenüber
irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als drei Monate,
ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage
zurückzutreten.
6. Zahlung,
Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung,
Zurückbehaltung
6.1
Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung
fällig.
6.2 Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2
% Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.3 Andere als
Barzahlung gilt erst als erfolgt mit dem Tage, an dem wir Kenntnis davon
erhalten, dass wir über den Betrag tatsächlich verfügen können. Für rechtzeitige
Vorlegung von Schecks haften wir nicht.
6.4 Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung
ein bei Fälligkeit unserer Forderung entsprechend dem auf der Rechnung
ausgewiesenen Fälligkeitsdatum. Wir sind berechtigt, für jede Mahnung eine
Kostenpauschale in Höhe von 5,00 EURO zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
6.5 Bei Verzug sind alle offen
stehenden - auch noch nicht fälligen – Forderungen ohne jeden Abzug sofort
zahlbar.
6.6 Wir sind berechtigt, gegenüber Unternehmern Verzugszinsen von
bis zu 8% über dem so genannten Basiszinssatz zu berechnen.
6.7 Sofern der
Vertragspartner einen Rechnungsbetrag bei Fälligkeit nicht bezahlt oder
- mit
der Annahme der Ware in Verzug gerät oder
- von ihm zahlungshalber gegebene
Schecks oder Wechsel nicht eingelöst werden oder
- nach Angebotsabgabe oder
Vertragsabschluß sonstige Tatsachen bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit
oder Zahlungswilligkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir nach
Setzung einer angemessenen Frist nach unserer Wahl berechtigt,
- vom Vertrag
zurückzutreten oder
- Schadensersatz wegen Nichterfüllung,
- sofortige
Vorauszahlung des Kaufpreises
- sofortige Zahlung aller offenen
Rechnungen
zu verlangen.
Das Gleiche gilt, wenn vorstehend genannte
Tatsachen hinsichtlich eines Wechsel- oder Scheckbeteiligten bekannt
werden.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur
völligen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der
Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine
Kaufpreiszahlung für bestimmte, bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die
Saldoforderung.
7.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im
Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
dass
7.2.1 die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht,
7.2.2
der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, dass das Eigentum erst
mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und
7.2.3 die
eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns auskehrt.
7.3 Der
Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung
der Vorbehaltsware gegen seinen Kunden an uns ab.
7.4 Solange der
Vertragspartner seiner Zahlungspflicht uns gegenüber nachkommt, ist er zum
Einzug der uns im Voraus abgetretenen Forderungen ermächtigt. Diese
Einziehungsbefugnis ist jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen
widerruflich.
7.5 Der Vertragspartner ist auf Verlangen von uns zur Benennung
seiner Verkaufsschuldner und zur Offenlegung der Forderungszessionen
verpflichtet.
7.6
Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Fälligkeit die sofortige Herausgabe
unserer Waren zu verlangen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die
Vorbehaltsware getrennt von anderen Waren zu lagern, als unser Eigentum zu
kennzeichnen und sich jeder Verfügung zu enthalten. Wir sind berechtigt, die
Ware freihändig ohne vorherige Androhung durch Verkauf oder Versteigerung zu
verwerten. Wir sind des Weiteren berechtigt, die Ware zur eigenen Verfügung
zurückzunehmen gegen Gutschrift des Rechnungsbetrages abzüglich 30%
pauschalisierten Schadensersatzes.
Dem Vertragspartner und uns bleibt es
vorbehalten, einen geringeren oder größeren Schaden nachzuweisen.
Die
Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des
Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Wir sind
berechtigt, jederzeit vom Vertragspartner Auskunft über Verbleib der gelieferten
Ware zu verlangen, zum Zwecke der Kontrolle dieser Angaben jederzeit die
Betriebsräume des Vertragspartners zu besichtigen und die Geschäftsbücher des
Vertragspartners einzusehen.
7.7 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden
Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 20%, so sind wir auf
Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe der Sicherheiten nach
unserer Wahl verpflichtet.
7.8 Erfolgt ein Kaufvertrag unter
Eigentumsvorbehalt, so sind wir zum Rücktritt von diesem Kaufvertrag berechtigt,
wenn gegen den Vertragspartner ein Antrag auf Einleitung des
Insolvenzantragsverfahrens gestellt wird.
8.
Produkthaftung
8.1
Unsere Produkte sind überwiegend Naturprodukte oder deren Verarbeitungen. Soweit
unsere Produkte nur für den beruflichen Gebrauch (gewerblich oder industriell)
oder den Freizeitbereich bestimmt sind, dürfen sie auch nur dort zum Einsatz
kommen. Für einen anderweitigen Einsatz sind sie nicht geeignet, und wir
übernehmen insoweit auch keine Haftung.
8.2 Unsere Vertragspartner erhalten
bei Anfrage von uns sämtliche Informationen über die von uns vertretene Ware,
insbesondere im Hinblick auf uns bekannte spezifische Gefahren der Produkte.
Wenn der Vertragspartner die von uns erworbenen Produkte im Einzelhandel
vertreiben will, muss er sich vorab bei uns informieren, ob dem Einzelhandel
hinsichtlich der uneingeschränkten Verwendbarkeit der Produkte durch
Endverbraucher Informationen vorliegen. Ggf. werden wir den Abnehmer umfassend
über die Eignung der Produkte informieren.
9.
Gewährleistung
9.1
Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen zu untersuchen.
Rügen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich bei uns schriftlich
geltend gemacht werden. Andere, nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich
nach ihrer Feststellung uns schriftlich bekannt zu geben.
Bei verspäteter
Rüge erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche.
9.2 Durch Verhandlungen
über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge nicht
rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen sei.
9.3 Sind die gelieferten
Waren in irgendeiner Art und Weise verändert worden, erlöschen jegliche
Gewährleistungsansprüche.
9.4 Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare
geringfügige Abweichungen vom Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht,
Ausrüstung oder Design der Waren begründen keinen Anspruch auf
Gewährleistung.
9.5 Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir Gewähr
nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung der Ware binnen
angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung bzw. Neulieferung innerhalb
angemessener Frist fehl oder ist uns die Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist
der Vertragspartner zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung
des Vertrages berechtigt. Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf
Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, unsererseits liegen Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Bei berechtigter Mängelrüge ist der
Vertragspartner nicht berechtigt, die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir
holen diese Ware innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf unsere
Gefahr und Kosten ab.
Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners (§478 BGB)
sind ausgeschlossen, wenn unser Vertragspartner nicht oder nicht rechtzeitig
seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge gemäß §377 HGB nachgekommen ist. Wir
leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der Nacherfüllung,
welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener Inanspruchnahme durch seinen
Kunden entstanden sind.
Unsere Mängelgewährleistungspflichten ruhen, solange
der Käufer fällige Rechnungen nicht bezahlt, auch wenn solche Rechnungen sich
nicht auf die mangelhafte Ware beziehen.
9.6 War die Mängelrüge
ungerechtfertigt und sandte der Vertragspartner die Ware gleichwohl an uns
zurück, sind wir berechtigt, entweder die Annahme der Ware zu verweigern oder
nach Annahme für die Überprüfung und Bearbeitung der Warenrücksendung eine
Gebühr bis zu 10 % des Nettowarenwertes, mindestens aber 25,00 EURO sowie alle
weiteren mit der Rücksendung im Zusammenhang stehenden Kosten und Auslagen dem
Vertragspartner zu berechnen.
10
Copyright
Eine
Weiterverwendung des Internetauftrittes bzw. Katalogs oder von Teilen davon
(Abbildungen oder Texte) oder von uns zur Verfügung gestellten Bild- oder
Textmateriales zu eigenen Zwecken (Werbung) oder zur Weitergabe an Dritte ist
nur mit schriftlicher Genehmigung der LEIPOLD + DÖHLE GMBH, Eschwege, zulässig.
Diese Genehmigung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen
werden.
11.
Verjährung
11.1
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmers im Hinblick auf Mängel der
Ware, einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf
Aufwendungsersatz, verjähren im kaufmännischen Verkehr in einem Jahr, beginnend
mit der Ablieferung der Ware bei dem vereinbarten Bestimmungsort.
11.2 Diese
Bestimmung gilt nicht für Ansprüche aus dem
Produkthaftungsgesetz.
12.
Datenspeicherung
Der
Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden, dass wir seine Daten -
soweit dies geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes
zulässig ist, EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
13.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die
Verpflichtungen des Vertragspartners unser Sitz.
13.2 Gerichtsstand für beide
Teile, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist, sofern der Vertragspartner
Unternehmer, öffentlich-rechtliche Körperschaft oder öffentlich-rechtliches
Stiftungsvermögen ist, Eschwege, sofern sich der Rechtsstreit auf ein
Rechtsverhältnis nach diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen bezieht.
Die
Gerichtsstandvereinbarung wird auch für die Fälle getroffen, in denen der
Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
14.
Anzuwendendes Recht
14.1
UN-Kaufrecht findet bei unseren Verträgen keine Anwendung.
14.2 Auf die mit
unserem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das
geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
15.
Inkrafttreten
Diese
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab Bekanntgabe und ersetzen alle bis
dahin gültigen VL.
16.
Salvatorische Klausel
Ist
eine der vorstehenden Klauseln/Bestimmungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen,
Vorschriften oder Gesetzesänderungen ganz oder teilweise unwirksam, so tritt an
Stelle dieser Bestimmung diejenige in Kraft, die der angestrebten Absicht der
Klausel/Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon
unberührt und gelten weiterhin in vollem Umfang.
Stand Juni
2007 - LEIPOLD + DÖHLE GMBH, Eschwege




